Allgemeine Reise-
und Zahlungsbedingungen der Peter Meseberg LDA
1.Allgemeine Grundsätze
Die nachstehenden Reisebedingungen (AGB) bilden
die Grundlage des Reisevertrages, der zwischen dem Reisenden als Anmelder und
Peter Meseberg LDA mit Sitz in, Cerro Malpique, Beco Malpique, Fracao E 5
8200-023 Albufeira / Portugal, nachstehend Golf Emotions genannt- als
Reiseveranstalter abgeschlossen wird. Golf Emotions ist eingetragen unter RNAVT
NR.6653 beim (Registo Nacional de Turismo). Golf Emotions wird gesetzlich
vertreten durch den Inhaber und Geschäftsführer Peter Meseberg. Golf Emotions
ist Reiseveranstalter / Incoming Agentur nach portugiesischem Recht. Golf
Emotions verfügt über alle gesetzlich vorgeschriebenen Lizenzen und
Versicherungen. Handelt Golf Emotions nicht als Reiseveranstalter, sondern als
Leistungsträger für bestellte Einzelleistungen oder als Vermittler ist der
Auftraggeber jeweils gesondert und unmissverständlich darauf hinzuweisen.
Vertragspartner
des abzuschließenden Reisevertrages sind der Reiseveranstalter und der
Reisende, der für sich selbst und/oder Dritte handelt. Die insoweit
begünstigten Dritte sind die Reiseteilnehmer, die nachfolgend auch als Reisende
bezeichnet werden und berechtigt sind aus einem Vertrag zugunsten Dritter. In diesem
Fall haftet der buchende Reisende für die Einhaltung der Verpflichtungen aus
dem Reisevertrag insbesondere für die Zahlungsverpflichtung auch der von ihm
mit angemeldeten Reiseteilnehmer. Dies gilt dann nicht, wenn diese Teilnehmer
sich selbst durch besondere Erklärung gegenüber dem Reiseveranstalter
verpflichtet haben. Ein Reisevertrag liegt auch dann vor, wenn die Reise
ganz oder teilweise durch einen Golflehrer für Einzelreisende oder für eine
Golfgruppe zusammengestellt wird. In einem solchen Fall ist der Golflehrer
Vermittler.
2.Abschluss des Reisevertrages
2.1 Nur mit einer schriftlichen Anmeldung per
Brief, Fax oder E-Mail bietet der Reisende Golf Emotions den Abschluss des
Reisevertrages für die angegebenen Personen verbindlich an. Grundlage dieses
Angebots ist die Reiseausschreibung von Golf Emotions.
2.2 Der Reisevertrag kommt mit Zugang der
schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung von Golf Emotions beim Reisenden oder
der von ihm beauftragten Person mit Wirkung für alle in der Anmeldung benannten
Teilnehmer und auf Grundlage dieser Reisebedingungen zustande. Bei
elektronischen Buchungen bestätigt Golf Emotions den Eingang der Buchung
elektronisch, dies stellt noch keine Bestätigung der Annahme des
Buchungsauftrages dar.
2.3 Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von
der Anmeldung so gilt diese Reisebestätigung als ein neues Angebot, an das Golf
Emotions für die Dauer von 10 Kalendertagen gebunden ist. Der Reisevertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb
der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich oder schlüssig (z.B. durch Zahlung
oder Anzahlung des Reisepreises, Antritt der Reise) erklärt.
2.4 Für behinderte Reiseteilnehmer muss bei der
Anmeldung die Art der Behinderung mitgeteilt werden. Golf Emotions behält sich
das Recht vor, Anmeldungen ablehnen zu können, wenn im Einzelfall die
Reisetauglichkeit des Teilnehmers medizinisch nicht bestätigt ist.
2.5 Durch eine Vorausbuchung kommt noch kein
Reisevertrag zu Stande. Vorausbuchungen und Vormerkungen für noch nicht
katalogmäßig ausgeschriebene Reisen, werden in der Reihenfolge des
Posteinganges bearbeitet und bei Platzverfügbarkeit in Festbuchungen
umgewandelt, sobald der Katalog für die kommende Saison bzw. die entsprechende
Reise-ausschreibung erschienen ist.
2.6. Reservierungen sind grundsätzlich nur
aufgrund gesonderter Vereinbarung zwischen Veranstalter und dem Reisenden
zulässig.
3. Leistungsumfang und Reisedokumente
3.1 Der Umfang der Reiseleistung - das sind in
der Golfreisen bestehend aus: Hin- und Rückbeförderung zum Zielort und vom
Zielort, die Unterkunft und Verpflegung. Die Leistungen ergeben sich
grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung für den im Reisezeitraum
maßgeblichen Reisekatalog, Reiseprospekt sowie auf den hierauf Bezug nehmenden
Angaben der Reisebestätigung. Es wird empfohlen Änderungen und Nebenabreden,
die den Umfang und die Abwicklung der Leistungen betreffen, schriftlich zu
vereinbaren.
3.2. Die Übermittlung der Reisedokumente hat
gegenüber dem Reisenden oder dem von ihm beauftragten Reisebüro bis spätestens
7 Tage vor dem Reisebeginn zu erfolgen unter der Voraussetzung, dass auch der
Reisepreis vollständig gezahlt ist. Sind die Unterlagen wider Erwarten noch
nicht angekommen, hat sich der Reisende dringend mit dem von ihm beauftragten
Reisebüro, dem Golflehrer, wenn er der Vermittler ist, oder unmittelbar mit
Golf Emotions zur Klärung in Verbindung zu setzen. Als Reisedokument ist
ausreichend die schriftliche Bestätigung seitens Golf Emotions zur Vorlage bei
den Vetragspartnern.
4. Zahlung
4.1 Nach Vertragsabschluss wird Golf Emotions
eine Anzahlung bis zur Höhe von 30 % des Reisepreises verlangen. Der Restbetrag
ist grundsätzlich frühestens 4 Wochen vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Die
Fälligkeit ergibt sich im Einzelfall aus der Reisebestätigung und /oder
Rechnung. Bei Gruppenreisen kann diese Regelung ausser Kraft gesetzt werden,
sollten die Vertragspartner von Golf Emotions auf einer sofortigen Fälligkeit
der Zahlung bei Buchung bestehen. Golf Emotions wird in diesem Fall den
Reisenden darauf hinweisen.
4.2 Bei kurzfristigen Buchungen, das sind
Buchungen, die so kurzfristig vor Reiseantritt erfolgen, dass der gesamte
Reisepreis bereits fällig ist oder der der
Veranstalter die Reise nicht mehr wegen Nichterreichung der Teilnehmerzahl
absagen kann, ist der gesamte Reisepreis unverzüglich zur Zahlung fällig.
4.3 Für zusätzlich abgeschlossene
Reiserücktrittsversicherungen oder sonstige Versicherungen sind die
vereinbarten Prämien mit der Anzahlung vollständig zu leisten.
4.4 Ist der abgerechnete Reisepreis nicht
rechtzeitig eingegangen und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung
nicht geleistet, iist Golf Emotions berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In
diesem Fall erhebt Golf Emotions die in Ziffer 10.2. geregelten
Stornierungskosten. Ziffer 10.3. gilt unverändert.
5. Leistungsänderungen
5.1 Im Einzelfall kann es notwendig werden,
einzelne Reiseleistungen oder den Reisepreis auch nach Vertragsabschluss zu
ändern.
5.2 Änderungen und Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden und von Golf Emotions nicht unter Verletzung
des Grundsatzes von Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit diese Abweichungen und Änderungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und unter Beachtung
auch der Interessen der Reiseteilnehmer zumutbar sind.
Golf Emotions unterrichtet den Reiseteilnehmer
über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund und bietet mit einer Erklärungsfrist von 7 Werktagen alternativ
eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an, sofern die
Änderungen erheblich sind und unzumutbar.
6. Preisänderungen
6.1. Die im Prospekt/ Katalog genannten Preise
sind für Golf Emotions verbindlich. Preisänderungen sind nach Veröffentlichung
des Prospektes wie nachfolgend möglich:
Im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten,
insbesondere Treibstoffkosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-
oder Flughafengebühren, Sicherheitszuschläge oder einer Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse aber auch dann, wenn die vom Reisenden
gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf
zusätzlicher Kontigente nach Veröffentlichung des Prospektes/Katalogs möglich
wird.
6.2 Die Preisänderungen werden wie folgt
berechnet: Bei der Erhöhung der bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten, kann Golf Emotions den
Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen.
a) Bei einer auf den Sitzplatz/Kabinenbett
bezogenen Erhöhung kann Golf Emotions vom Reiseteilnehmer / Anmelder den
konkreten Erhöhungsbetrag verlangen
b) Soweit vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel eine Preiserhöhung gefordert wird, werden die zusätzlichen
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz kann Golf Emotions vom Reisenden verlangen. Werden die bei
Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um
den entsprechenden, auf den jeweiligen Reisepreis entfallenden anteiligen
Betrag heraufgesetzt werden.
Verändern sich die bei Abschluss des
Reisevertrages bestehenden Wechselkurse dergestalt, dass sich Kosten für die
Reise erhöhen, so ist Golf Emotions berechtigt, die tatsächlich hierdurch
entstandenen Mehrkosten für die Reise vom Reisenden zu fordern.
6.3 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern
zwischen Vertragsschluss und dem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Sollte
eine Preisänderung erfolgen, wird der Reisende unverzüglich mit genauen Angaben
zur Berechnung des neuen Preises davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist
eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich, danach ist
eine Preiserhöhung nicht mehr zulässig.
6.4 Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5
% des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten, oder, wie bei einer
zulässigen Reiseabsage durch Golf Emotions die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise verlangen, soweit dies Golf Emotions aus seinem
Angebot ohne Mehrpreis möglich ist. Der Reisende ist verpflichtet, diese Rechte
unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber Golf Emotions
geltend zu machen. Dies sollte aus Nachweisgründen schriftlich geschehen.
6.5. Eine Preiserhöhung ist auch zulässig, wenn
die für die Reise erforderliche Personenzahl nicht erreicht wird, die
angemeldeten Personen aber auf der Durchführung der Reise bestehen. In diesem
Fall ist Golf Emotions berechtigt den Preis den sich daraus ergebenden
tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen anzupassen, siehe Ziffer 8.1.
7 . Zusatzleistungen
Golf Emotions kann dem Reisenden zusätzliche
Leistungen vermitteln. Diese Leistungen werden nicht von Golf Emotions sondern
von dem jeweiligen Leistungsträger erbracht. Sie sind nicht Bestandteil des
Reisevertrages.
Vermittlung
eines Mietwagens
Die Reservierung des Mietwagens kann über Golf
Emotions erfolgen, das Vertragsverhältnis über den Mietwagen wird zwischen dem
Leistungsträger und dem Reisenden begründet. Golf Emotions tritt nur als
Vermittler auf, haftet nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und
nicht für die Leistungserbringung selbst. Angaben über vermittelte Leistungen
fremder Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren Angaben Golf Emotions
gegenüber; sie stellen keine Zusicherung von Golf Emotions gegenüber dem
Reiseteilnehmer dar. Für den Leistungsumfang gelten grundsätzlich die
Bedingungen des Leistungsunternehmens, für das vermittelt wurde. Golf Emotions
wird dem Reisenden auf Anfrage die jeweiligen AGB des Leistungsträgers
verschaffen.
Vermittlung eines Hotelzimmers
Bei der Vermittlung eines Hotelzimmers haftet
Golf Emotions nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für
die Leistungserbringung selbst. Angaben über vermittelte Leistungen fremder
Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren Angaben Golf Emotions
gegenüber; sie stellen keine Zusicherung von Golf Emotions gegenüber dem
Reiseteilnehmer dar. Für den Leistungsumfang sind grundsätzlich die Bedingungen
des Leistungsunternehmens, für das vermittelt wurde,maßgeblich. Golf Emotions
wird dem Reisenden auf Anfrage die jeweiligen AGB des Leistungsträgers
verschaffen.
Greenfees und Startzeiten-Reservierung
Im Rahmen der Serviceleistungen bietet Golf
Emotions die Reservierung Ihrer Wunsch-Startzeiten vor Reiseantritt an. Die
gewünschten Startzeiten können von Golf Emotions nicht garantiert werden.
Sollten die Startzeiten nicht mehr wie vom Reisenden gewünscht verfügbar sein,
ist Golf Emotions berechtigt, für den Reisenden andere Startzeiten zu
reservieren, es sei denn, dass der Reisende dies ausgeschlossen hat.
Geringfügige Abweichungen von festgelegten Startzeiten begründen keinen Mangel.
Es gelten die Handicap-Bestimmungen der örtlichen Golfclubs/Golfplätze. Zu
beachten ist, dass vor Ort ein gültiger Nachweis über das aktuelle Handicap
verlangt werden kann. Das Nichterbringen des entsprechenden Nachweises durch
den Kunden/Spieler kann zum Platzverweis führen. Nicht in Anspruch genommene
Greenfees (hierzu zählt auch wetterbedingter Ausfall) sind von einer
Rückerstattung aus geschlossen.
8. Rücktritt bei Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl- Vertragsbeendigung durch den Reiseveranstalter -
8.1 Bis 22 Tage vor Reiseantritt kann der
Reiseveranstalter die Reise absagen ( Rücktritt), wenn die für die Durchführung
der Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl, gleich ob vom Veranstalter
vorgegeben oder behördlich festgelegt, nicht erreicht wird. Auf diese
Mindestteilnehmerzahl ist im Prospekt, im Katalog oder in der konkreten
Reiseausschreibung hinzuweisen. Sagt Golf Emotions aus diesem Grund die Reise
ab, sind bereits geleistete Anzahlungen zurück zu zahlen.
8.2 Golf Emotions kann den Reisevertrag kündigen,
wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von
Golf Emotions nachhaltig stören, oder wenn sich einer der Reisenden in solchem
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist.
8.3 Soweit der Kunde seine vertragliche
Verpflichtung verletzt, der Golf Emotions bereits vor der Abreise die
erforderlichen Passdaten zur Weitergabe an die entsprechenden Einreisebehörden
zu übermitteln, kann der Reisevertrag ohne Setzung einer weiteren Frist
gekündigt bzw. die Beförderung verweigert werden.
8.4 Soweit aus den o. g. Gründen ein Reisevertrag
von Golf Emotions gekündigt und eine weitere Beförderung verweigert wird,
behält Golf Emotions den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert
der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die ihr
aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen
entstehen. Für eventuell entstehende Mehrkosten des Reisenden steht Golf
Emotions nicht ein. Insbesondere hat der Reisende die ihm oder dem
Reiseteilnehmer entstehenden Mehraufwendungen für einen Rücktransport an seinen
Heimatort selbst zu tragen.
8.5 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss
nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so kann Golf Emotions den Vertrag kündigen. Der Vertrag gilt
durch Golf Emotions gekündigt, wenn die Kontaktaufnahme zwischen den
Vertragsparteien infolge dieser Ereignisse erheblich beeinträchtigt ist, aber
jede der Parteien rechtlich die Möglichkeit einer Kündigung hatte.
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss
nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl der Reise-veranstalter als auch der Reisende
den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2 ) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt
sind die Mehrkosten für die Rückbeförderung von den Parteien je zur Hälfte zu
tragen. Iim Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Umbuchungen
9.1 Der Reisende hat nach Abschluss des Vertrages
keinen Anspruch auf Umbuchung hinsichtlich des Reiseziels, des Termins, des
vereinbarten Ortes für den Reiseantritt, der Unterkunft oder der
Beförderungsart. Umbuchungen werden nicht durchgeführt, wenn sich dadurch der
Reisepreis reduziert. Ist eine Umbuchung möglich hat der Reisende die dadurch
entstehenden Mehrkosten die von den Leistungsträgern wegen der Umbuchung
verlangt werden gegen Nachweis der Mehrkosten zuzüglich eines
Bearbeitungsentgeltes zu zahlen.
9.2. Für Umbuchungen nach Ziffer 9.1 bis 22 Tage
vor Reiseantritt beträgt das zusätzlich zu zahlende Bearbeitungsentgelt 75 ,– €
Ab dem 21. Tag vor Reisebeginn können
Umbuchungswünsche nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den in Ziffer 10
insbesondere unter Einbeziehung der Ziffern 10. 2-10.3 genannten Bedingungen
und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
9.3. Verlangt der Kunde vor Reisebeginn, dass an
seiner Stelle ein Dritter die Reise antritt, wird für die Umschreibung auf
einen anderen Teilnehmer ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von €75 pro Person
erhoben. Die Regelung in Ziffer 9.1. Satz 2 gilt entsprechend.
10. Vertragsbeendigung durch den Reisenden und
Stornogebühren
10.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn
von der Reise zurücktreten und den Rücktritt auch für die weiteren von ihm
angemeldeten Reiseteilnehmer erklären. Dieser Rücktritt gilt dann nur für die
Leistungen des Reisevertrages unter Einschluss des Zusatzpakets im Zusammenhang
mit zusätzlich oder gesondert gebuchten Leistungen soweit sie Teil des
Reisevertrages geworden sind. Er gilt nicht für gesondert vermittelte
Fremdleistungen, die unabhängig von der Reiseveranstaltung sind.
Soll der Rücktritt auch für vermittelte
Fremdleistungen gelten, hat der Reisende dies gesondert gegenüber dem / den weiteren
Leistungsträger zu erklären. Seine Rücktrittserklärung sollte aus Beweisgründen
grundsätzlich schriftlich erfolgen. Der Reisende ist verpflichtet, bereits
ausgehändigte Reiseunterlagen zurück zu reichen. Der Nichtantritt der Reise
wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgeblich für den
Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Golf Emotions.
10.2 Golf Emotions ist berechtigt, eine
angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen zu
verlangen und unter Berücksichtigung eines möglichen Vorteils aus der
anderweitigen Verwendung der Reiseleistung. Anstelle eines nachzuweisenden
Aufwandes ist Golf Emotions berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu
machen, die
wie folgt zu berechnen ist und zwar bei
Rücktritt:
• Storno bis 31 Tage vor Anreise - 25 % des Reisepreises
• Storno bis 21 Tage vor Anreise - 30 % des Reisepreises
• Storno bis 14 Tage vor Anreise - 50 % des Reisepreises
• Storno bis 8 Tage vor Anreise - 85 % des Reisepreises
• Storno ab 7 Tage vor Anreise - 95 % des Reisepreises
10.2a
Bei Kleingruppen ab 5 Reisenden sowie begleiteten Gruppen wie z.B Golfpro
Trainings und Spielreisen gelten die folgenden Stornobedingungen:
Storno bis 60 Tage vor Anreise - kostenfrei
Storno 60-30 Tage vor Anreise - 50% des Reisepreises
Storno 30-15 Tage vor Anreise - 75% des Reisepreises
Storno 15 Tage und weniger - 100% des Reisepreises
in allen Fällen der Klauseln 10.2 und 10.2a sind gebuchte Flüge nicht
berücksichtigt und werden separat in Rechnung gestellt, oder sind bei bereits
erfolgter Bezahlung nicht stornierbar oder erstattungsfähig.
Tritt der Reisende die Reise nicht an und hat
auch keinen Rücktritt erklärt , ist der vereinbarte Reisepreis zu zahlen.
10.3 Dem Reisenden bleibt es unbenommen, Golf
Emotions gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein
geringerer Schaden entstanden ist als die
geforderte Pauschale. Golf Emotions behält sich vor, anstelle der vorstehenden
Pauschalen iim Einzelfall die ihr entstandenen höheren Aufwendungen geltend zu
machen und nachzuweisen. In diesem Fall ist Golf Emotions verpflichtet, die
geforderte Entschädigung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und einer
möglichen anderweitigen Verwendung konkret zu belegen und zu beziffern.
11. Besondere Pflichten und Rechte des Reisenden
11.1 Der Reisende hat Golf Emotions unverzüglich
zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht in der von
Golf Emotions angegebenen Zeit erhalten hat.
11.2 Wird die Reise nach Auffassung des Reisenden
nicht vertragsgemäß erbracht, kann er Abhilfe verlangen. Der Reisende ist
verpflichtet, der von Golf Emotions angegebenen Reiseleitung vor Ort die Mängel
unverzüglich mitzuteilen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden, ist Golf
Emotions selbst über den Mangel in Kenntnis zu setzen. Über die Erreichbarkeit
der Reiseleitung bzw. von Golf Emotions ist der Reisende spätestens mit
Aushändigung der Reiseunterlagen zu informieren.
Die Reiseleitung ist befugt für Abhilfe zu sorgen,
soweit dies möglich ist. Sie ist nicht berechtigt Ansprüche des Reisenden
anzuerkennen. In jedem Fall sollte der Reisende Beweismittel sichern und Golf
Emotions vorlegen auch eine Verfolgung dieser Ansprüche gegen den Verursacher
zu ermöglichen
11.3. Beabsichtigt der Reisende den Reisevertrag
wegen eines Mangels zu kündigen, so hat er Golf Emotions zuvor eine angemessene
Frist zur Klärung und Abhilfe einzuräumen. Dies gilt dann nicht, wenn die
Abhilfe unmöglich ist oder die sofortiger Kündigung aus einer besonderen
Interessenlage des Reisenden gerechtfertigt ist.
11.4. Der Reisende ist verpflichtet , dem
Reiseveranstalter einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen, sowie, vor der
Kündigung des Reisevertrags dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung
zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein
besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Meldungen an
Mitarbeiter der Airlines, des Hotels, der Incoming-Agentur oder sonstiger
Leistungserbringer sind nicht ausreichend –rechtsverbindlich ist nur die
telefonische oder schriftliche Meldung. Ansprüche hat der Reisende innerhalb
eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber
dem Reiseveranstalter unter folgender Anschrift geltend zu machen: Peter
Meseberg LDA, Cerro Malpique, Beco Malpique, Fracao E 5, 8200-023 Albufeira /
Portugal. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
12.
Haftung
12.1 Golf Emotions haftet im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Reisekaufmannes für die gewissenhafte
Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
die Richtigkeit der Beschreibungen aller in der jeweiligen Ausschreibung
angegebenen Reiseleistungen; und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften
des jeweiligen Ziellandes und –ortes.
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Golf Emotions herbeigeführt wird
b) soweit Golf Emotions für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
12.4 Eine Haftung von Golf Emotions ist
ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen
oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf derartigen Übereinkommen
beruhen, es zulässig ist, dass Leistungsträger insoweit in der Haftung für die
von ihnen zu erbringenden Leistungen beschränkt sind oder deren Haftung
ausgeschlossen ist.
12.5 Golf Emotions haftet nicht für
Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen von Golf Emotions lediglich vermittelt werden wenn
diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des vermittelnden Vertragspartners als
Fremdleistung eindeutig gekennzeichnet werden.
12.6 Golf Emotions haftet nicht für Schreib-
Rechenfehler und andere offenbare Unrichtigkeiten. Offensichtliche Rechenfehler
berechtigen Golf Emotions zur Anfechtung des Reisevertrages. Golf Emotions
haftet nicht für Angaben in Reiseausschreibungen Dritter, z. B. der Reisebüros
auf deren Entstehung sie keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit sie nicht
überprüfen konnte. Leistungsträger und oder Dritte sind nicht ermächtigt
Zusicherungen für Golf Emotions abzugeben oder Vereinbarungen zu treffen, die
nicht mit den Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die
Reservierungsbestätigung hinaus gehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den
bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
13. Besondere Sorgfaltsbestimmungen, Pass-, Visa-
und Gesundheitsbestimmungen
13.1 Golf Emotions wird die Angehörigen eines
Mitgliedsstaates der EU, in denen die Reise angeboten wird über die
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss
sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Bei pflichtgemäßer Erfüllung der
Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die
Voraussetzungen für die Reise zu schaffen.
13.2 Entstehen z. B. infolge fehlender
persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das
Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind, so kann der Reisende nicht
kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch
nehmen. In diesen Fällen gelten die Regelungen in Ziffer in 8.1 und 9.2.
entsprechend.
13.3 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von
Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
(EuVO 2111/05) verpflichtet Golf Emotions, den Reisenden
über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft/(en) sämtlicher im Rahmen
der gebuchten Reise zu erbringenden Flüge bei der Buchung zu informieren. Steht
bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennt
Golf Emotions dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften,
die wahrscheinlich den Flug durchführen durchführt bzw. durchführen werden.
Sobald Golf Emotions die Fluggesellschaft erfährt, die den Flug tatsächlich
durchführt, wird Golf Emotions den Kunden darüber informieren. Wechselt die dem
Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, hat Golf
Emotions den Kunden über den Wechsel zu informieren. Die Liste der
Fluggesellschaften, mit denen nach EU-Recht eine Beförderung nicht zulässig
ist, ist über die Internetseite
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm abrufbar.
13.4 'Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer
Reiserücktrittskosten-/ Reisekranken-versicherung. Nähere Informationen hierzu
und das Anmeldeformular finden Sie unter www.travelsafe.de unter 'Reiseschutz Privatkunden.'
14. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen eines
Reiseteilnehmers an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer oder Mitglieder einer
gebuchten Gruppenreise sind, bedarf der Zustimmung von Golf Emotions. Diese
darf nur aus wichtigem Grund versagt werden.
15. Datenschutz
15.1 Die personenbezogenen Daten, die der
Reisende zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und
genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung
erforderlich ist. Bei personenbezogenen Daten handelt es sich um Informationen
zur Identität einer Person, wie etwa Name, Anschrift, Geburtsdatum oder
E-Mail-Adresse. Bei Nutzungsdaten handelt es sich um Daten, die nicht aktiv zur
Verfügung gestellt werden, sondern die passiv erhoben werden können, z. B. bei
Nutzung einer Website oder der online- Angebote.
15.2 Golf Emotions wird anfallende Daten der
Reisenden nur im Zusammenhang mit der Erfüllung des Reisevertrages erheben,
bearbeiten, speichern und verwenden. Diese Daten werden nur zur
Buchungsabwicklung an die in die Erfüllung des Reisevertrages eingebundenen
Unternehmen im erforderlichen Umfang weitergegeben. Auf Anforderung wird
mitgeteilt, welche persönlichen Daten der Kunden gespeichert sind.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gelten zunächst die Vertragsbestimmungen,
die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden.
Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen
eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Reisevertrag
unter Einbeziehung der EU Pauschal-Reiserichtlinie 90/314 EWG in ihrer jeweils
geltenden Fassung.
16.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem
Reisenden und Golf Emotions und den sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten
findet portugiesisches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisenden gegen
Golf Emotions im Ausland für die Haftung von Golf Emotions dem Grunde nach
nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bzgl. der Rechtsfolgen,
insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden,
ausschließlich portugiesisches Recht Anwendung.
16.3 Der Reisende kann Golf Emotions nur an deren
Sitz verklagen.
16.4 Für Klagen von Golf Emotions gegen Reisende
als Privatperson ist der jeweilige Wohnsitz maßgeblich für die Bestimmung des
Gerichtsstandes.
16.5 Für Klagen gegen Vertragspartner von Golf
Emotions, die nicht Verbraucher sind oder Personen sind, die ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird
als Gerichtsstand der Sitz von Golf Emotions vereinbart.
16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden
in ihrer jeweils geltenden Fassung wirksamer Bestandteil des
Reisevertrages.
Stand: September 2017
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